Kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters im Verfahren
über die einstweilige Beschränkung bzw. Einstellung der Vollstreckung
von Abgabenforderungen
Leitsatz
1. Eine auf die einstweilige Beschränkung bzw. Einstellung der
Vollstreckung von Abgabenforderungen gerichtete Klage betrifft nicht die
Insolvenzmasse, da wegen des Insolvenzverfahrens ohnehin keine
Beitreibungsmaßnahmen hinsichtlich der betroffenen Abgabenforderungen
mehr statthaft wären.
2. In einem nicht die Insolvenzmasse betreffenden Klageverfahren
besteht kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1308 Nr. 17 IAAAC-48955
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Sächsisches FG, Beschluss v. 15.03.2007 - 4 K 2155/05
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