BVerwG Beschluss v. - GmS-OGB 1.07

Leitsatz

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: GrStG § 33 Abs. 1; Fachpresse: nein; BVerwGE: nein

Tenor

Der Senat schließt sich der Auffassung des vorlegenden II. Senats des Bundesfinanzhofes an, dass ein Grundsteuerlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt, sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.

Fundstelle(n):
HFR 2007 S. 705 Nr. 7
KÖSDI 2007 S. 15583 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2007 S. 1671
HAAAC-48763