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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 4270/05 Z,EU

Gesetze: AO § 125 Abs. 1, UStG § 21 Abs. 2

Zollschuldrechtliche Haftung der Spedition für Fehleingaben im „ATLAS”-IT-Verfahren

Leitsatz

  1. Die Anmeldung zum Versandverfahren setzt voraus, dass der Anmeldung die Gestellung bei der gleichen Zollstelle vorausgeht.

  2. Wird wegen eines Eingabefehlers nach automatisierter Zollgestellung im ATLAS-System bei der elektronischen Anmeldung zur Weiterbeförderung im Versandverfahren ein anderes Zollamt als Abgangszollstelle generiert, führt dies zur Nichtigkeit der Annahme der Versandanmeldung. Dies hat zur Folge, dass die Waren durch unzulässiges Entfernen vom Verwahrungsort der zollamtlichen Überwachung entzogen werden.

  3. Art. 10 des Zollkodex ist nicht dahingehend auszulegen, dass ein Verstoß gegen zollrechtliche Bestimmungen die Annahme der Unwirksamkeit der Eröffnung des Versandverfahrens aufgrund schwerwiegender und offenkundiger Fehler i. S. des § 125 Abs. 1 AO ausschließt.

Fundstelle(n):
UAAAC-48374

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.05.2007 - 4 K 4270/05 Z,EU

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