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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 4898/04 BB EFG 2007 S. 1490 Nr. 19

Gesetze: BewG § 36, BewG § 37 Abs. 1 Satz 1, BewG § 38, BewG § 41

Ergänzung des Berechnungsschemas für Einheitswerte in Land- und Forstwirtschaft bei sehr großen Speichern und Lagerhallen

Leitsatz

  1. Ein Überbestand an Wirtschaftsgebäuden im Verhältnis zu dem einem Betriebsinhaber gehörenden Grund und Boden, der bei der Einheitsbewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes einen Zuschlag für gesteigerte Ertragsfähigkeit rechtfertigt, kann nicht allein aufgrund der Größe von zugepachteten Flächen unterstellt werden.

  2. Das durch den Ländererlass vom (BStBl I 1970, 906) vorgegebene Berechnungsschema zu § 41 BewG bestimmt, dass der geschätzte Anteil der Wirtschaftsgebäude am Vergleichswert der insgesamt bewirtschafteten Fläche dem Anteil der Wirtschaftsgebäude am Vergleichswert der eigenen Flächen gegenübergestellt wird. Dieses Schema kann nur dann zu einer zutreffenden Zuschlagsberechnung führen, wenn in tatsächlicher Hinsicht festgestellt ist, dass die Wirtschaftsgebäude für die Eigentumsfläche überdimensioniert und nur bei Einbeziehung der – in die Berechnung eingestellten – ertragsteigernden Zupachtflächen gegendüblich sind.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1490 Nr. 19
GAAAC-48357

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.04.2007 - 1 K 4898/04 BB

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