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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 1041/04 EFG 2007 S. 862 Nr. 11

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Voraussetzungen einer mittelbaren Grundstücksschenkung (in Abgrenzung zur Geldzuwendung)

Leitsatz

Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt nur dann vor, wenn der Schenker dem Bedachten den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks - das heißt nachweislich vor Abschluss des Kaufvertrages - zusagt und ihm den Betrag vor Tilgung der Kaufpreisschuld zur Verfügung stellt.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 862 Nr. 11
CAAAC-48354

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 22.01.2007 - 1 K 1041/04

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