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FG Münster Urteil v. - 10 K 1577/05 E EFG 2007 S. 1511 Nr. 19

Gesetze: EStG § 22 Nr 3

Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG

Überschußerzielungsabsicht bei Vermittlungsprovisionen

Leitsatz

Die einmalige Vermittlung einer Lebensversicherung gegen Provision führt mangels Überschusserzielungsabsicht nicht zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG, wenn die Provision absprachegemäß an den vermittelten Versicherungsnehmer weitergeleitet wird (Abweichung vom , BFH/NV 2007, 657).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1511 Nr. 19
KÖSDI 2007 S. 15775 Nr. 11
MAAAC-48316

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FG Münster, Urteil v. 16.05.2007 - 10 K 1577/05 E

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