Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsrecht | Eintragung der Begriffe „Einzelvertretungsbefugnis” bzw. „Alleinvertretungsbefugnis” im Handelsregister
Sind bei einer GmbH kraft Satzungsregelung einzelne von mehreren Geschäftsführern allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt, darf der Registerrichter für die Eintragung dieser Form der Vertretung in das Handelsregister – unabhängig vom Wortlaut der Anmeldung – die Begriffe „Alleinvertretungsbefugnis” und „Einzelvertretungsbefugnis” wegen ihres in diesem Zusammenhang übereinstimmenden Bedeutungsgehalts synonym verwenden ( NWB WAAAC-46334).