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NWB Nr. 26 vom Seite 2173

Wissenswertes rund um den Ferienjob

Wissenswertes rund um den Ferienjob hat die Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Steuern/Aktuell) veröffentlicht.

1. Ferienjobs – was ist erlaubt und was nicht?

Nach dem Jugendschutzgesetz ist die Beschäftigung von Jugendlichen, die noch zur Schule gehen, generell verboten, Jobben ist aber erlaubt.

  • 13- und 14-Jährige dürfen täglich zwei Stunden leichte Aushilfsjobs übernehmen, zum Beispiel Prospekte austragen. Die Arbeit darf ihre Gesundheit nicht gefährden. Sie selbst dürfen darüber die Schule nicht vernachlässigen. Und die Eltern müssen grundsätzlich zustimmen. S. 2174

  • 15- bis 17-Jährige dürfen bis zu acht Stunden an Werktagen arbeiten, maximal 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage Vollzeit im Jahr. Gearbeitet werden darf zwischen 6 und 20 Uhr. Schwere Lasten schleppen oder andere gefährliche Arbeiten sind verboten, ebenso regelmäßige Arbeiten bei Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm.

  • Volljährige Schüler und Studenten dürfen als Erwachsene bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Alles, was darüber hinausgeht, ...

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