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FG Rheinland-Pfalz 13.09.2006 3 K 1343/05, NWB direkt 26/2007 S. 7

Abgrenzung von Dienstreisen zu Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte

Entwickelt ein Arbeitnehmer Software in seinem häuslichen Büro, die er über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten an 5 Tagen in der Woche beim Kunden des Arbeitgebers installiert und erprobt, und beansprucht die Arbeit beim Kunden monatlich 136 Stunden ohne Fahrzeit, dann ist die an 160 Stunden im Monat geleistete Arbeit im häuslichen Büro der Tätigkeit beim Kunden des Arbeitgebers nicht über-, sondern allenfalls gleichgeordnet, mit der Folge, dass keine Dienstreisen, sondern Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte vorliegen.

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