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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 1414/03

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Nr. 2, FördG § 3, FördG § 4 Abs. 1

Rückgängigmachung eines Bauvertrags nach Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nach dem FördG als rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Sind Sonderabschreibungen auf Anzahlungen aufgrund eines Bauvertrags über die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses nach dem FördG in Anspruch genommen und ist der Bauvertrag später rückabgewickelt worden, so sind die Voraussetzungen eines Begünstigungstatbestands nach § 3 FördG endgültig nicht mehr erfüllt mit der Folge, dass die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nicht mehr besteht. Die Rückgängigmachung des Bauvertrags ist ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 53 Nr. 1
ZAAAC-47678

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Sächsisches FG, Urteil v. 24.01.2007 - 4 K 1414/03

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