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NWB Nr. 25 vom Seite 2079

Zügige Entscheidungen in Familiensachen

Das Kabinett hat am eine grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren beschlossen. Darüber hinaus wird das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuung, Unterbringung, Nachlass, Register) neu geregelt. Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) soll Mitte 2009 in Kraft treten.

1. Reform des familiengerichtlichen Verfahrens

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt. Die Reform soll nach Angaben von Bundesjustizministerin Zypries dazu beitragen, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen.

Im Hinblick auf familiengerichtliche Verfahren sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:

  • Dringliche Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht müssen vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Beiden Elternteilen soll der Umgang mit dem Kind auch während eines anhängigen Verfahrens möglich sein. Die Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren (2005: im Schni...

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