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BAG 22.05.2007 3 AZR 334/06, NWB 25/2007 S. 196

Arbeitsrecht | Direktversicherungen in der Insolvenz des Arbeitgebers

Das BAG hat einen Fall zu beurteilen, in dem der Arbeitnehmer während des Insolvenzverfahrens aus dem mit Wirkung für die Masse fortbestehenden Arbeitsverhältnis ausschied. Der Insolvenzschuldner hatte eine Versorgungszusage erteilt, die im Wege der Direktversicherung durchgeführt wurde. Die Versicherung soll nach Vertragsbedingungen unwiderruflich werden, wenn die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentengesetz vorliegen. Das war beim Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht der Fall. Zwischen Insolvenzverwalterin und Arbeitnehmer kam es zum Streit darüber, wem die Rechte aus der Versicherung zustehen. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt der Vorbehalt des Widerrufs nicht bei „insolvenzbedingtem Ausscheiden”. Folge wäre, dass in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht zugunsten...

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