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FG Baden-Würrtemberg 22.03.2006 12 K 351/04, NWB direkt 25/2007 S. 5

Veräußerungsgewinn bei Tausch nicht an der Börse registrierter US-Aktien

Anteile an einer US-Aktiengesellschaft, die nicht registriert und somit nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind, sind nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Die fehlende Registrierung, die der Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Nichtveräußerung innerhalb eines Jahrs dient, führt bei entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 3 BewG zu keiner Wertminderung.

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