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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 9

Neue Mantelkaufregelung für Kapitalgesellschaften

Neuregelung des § 8c KStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Anja Lorenz

Die Auslegung von Zweifelsfragen zur geltenden Mantelkaufregelung in § 8 Abs. 4 KStG ist seit Jahren ein Dauerthema der Finanzrechtsprechung. Seitdem auch die formelle Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Frage steht, ist jegliche Rechtssicherheit zum Verlustübergang bei Kapitalgesellschaften verloren gegangen. Diese Gemengelage nimmt der Gesetzgeber zum Anlass, die Mantelkaufregelung im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zu novellieren.

Neukonzeption des Mantelkaufs

Die Neuregelung des § 8c KStG ersetzt die bisherige Mantelkaufregelung in § 8 Abs. 4 KStG. Die streitanfällige Tatbestandsvoraussetzung „Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens”, die in der Praxis zu zahlreichen Zweifelsfragen und Streitigkeiten geführt hat, wird aufgegeben. Künftig wird für die Frage eines Verlustübergangs ausschließlich auf einen qualifizierten Anteilseignerwechsel abgestellt. Während nach geltender Rechtslage das „Alles-oder-nichts”-Prinzip gilt, kann es ab 2008 auch zum anteiligen Untergang eines Verlustabzugs kommen. Für den neuen Zinsvortrag (§ 4h Abs. 1 EStG) gelten diese Grundsätze entsprechend. Während einer Übergangszeit bis Ende 2012 kann ein Verlust sowohl nach § 8 Abs. 4 KStG als auch nach § 8c KStG untergehen.

Tatbestandsvora...

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