Oberfinanzdirektion Rheinland - S 7179 - 1001 - St 434

Umsatzsteuer; Steuerliche Beurteilung von Ganztagsschulangeboten

Bei Ganztagsschulangeboten erfolgt die Mitwirkung freier Träger z.B. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur sowie der Kirchen oftmals gegen Vergütung der von diesen an die Schulen erbrachten Leistungen. Insoweit ist nach allgemeinen Grundsätzen und abhängig vom jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, ob es sich um Leistungen im Leistungsaustausch oder echte, nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse handelt (vgl. Abschnitt 150 Abs. 1, 2 und 7 UStR).

Sofern umsatzsteuerbare Vorgänge vorliegen, sind die Leistungen freier Mitarbeiter an allgemein bildenden Schulen, die im Rahmen eines Ganztagsschulkonzepts erbracht werden unter folgenden Voraussetzungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen steuerfrei:

  1. Die Schülerinnen und Schüler nehmen an diesen unterrichtsergänzenden Veranstaltungen ohne Entrichtung eines zusätzlichen Entgelts im Rahmen einer schulgesetzlichen Verpflichtung verbindlich teil.

  2. Die Unterrichtstätigkeit wird regelmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt.

Leistungen freier Mitarbeiter, die im Rahmen eines offenen Ganztagsschulkonzepts erbracht werden, können in diese Vereinfachungsregelung nicht mit einbezogen werden; in diesen Fällen ist eine Prüfung der Steuerbefreiung im Einzelfall erforderlich.

Inhaltlich gleichlautend
Oberfinanzdirektion Rheinland v. - S 7179 - 1001 - St 434
Oberfinanzdirektion Münster v. - S 7179 - 15 - St 44 - 32

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1439 Nr. 26
UStB 2007 S. 251 Nr. 9
KAAAC-47443