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IWB Nr. 11 vom Seite 593 Fach 5 Slowenien Gr. 2 Seite 16

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien

Christian Hensel

Nach dem politischen Zerfall Jugoslawiens haben die nunmehr selbständigen Republiken zum Teil erhebliche wirtschaftliche Entwicklungen verzeichnet. Slowenien ist zwischenzeitlich bereits der EU beigetreten. Für das DBA-Jugoslawien (BGBl II 1988, S. 745) galt zunächst die Vermutung der Fortgeltung dieses Abkommens auch für die Nachfolgestaaten. Mit Slowenien wurde hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen (BGBl II 1993, S. 1261).

Mit Inkrafttreten des neuen Abkommens ist das DBA-Jugoslawien automatisch außer Kraft getreten.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

Das neue Abkommen mit Slowenien wurde am unterzeichnet und ist nach seinem Inkrafttreten am seit dem anzuwenden (BStBl I 2007, S. 171). Das alte Abkommen ist mit Inkrafttreten des neuen Abkommens automatisch außer Kraft getreten.

Dem OECD-MA 1992 folgend, regeln die Art. 1 bis 5 den Geltungsbereich des Vertragswerkes sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen.

Die Art. 6 bis 22 weisen dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte für die einzelnen Einkunftsarten und das Vermögen zu.

Art. 23 bestimmt die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den Wohnsitzstaat für die dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat zur Besteuerung belassenen Einkünf...

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