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OLG Köln 11.12.2006 16 Wx 200/06, NWB 24/2007 S. 187

Wohnungseigentumsrecht | Einsichtmöglichkeit in Abrechnungsunterlagen

Die Beschlussfassung über die Genehmigung der Jahresabrechnung des Wohnungseigentums-Verwalters ist fehlerhaft, wenn den Eigentümern keine ausreichende Möglichkeit gewährt wurde, in sämtliche Abrechnungsunterlagen einschließlich der Einzelabrechnungen der anderen Eigentümer Einsicht zu nehmen und diese sachgerecht zu prüfen. Nicht erforderlich ist zwar, dass mit der Übersendung der Jahresrechnung an die Eigentümer auch sämtliche Saldenlisten der übrigen Eigentümer beigefügt werden. In diesem Fall muss aber für die Eigentümer vor und auch während der Eigentümerversammlung uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit bestehen, die Einzelabrechnungen einzusehen. Es genügt nicht, dass der Verwalter diese Unterlagen lediglich mitführt; er hat die Eigentümer auch darauf hinzuweisen (

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