FinMin Schleswig-Holstein - VI 353 - S 6108 - 112

Kraftfahrzeugsteuer;
Land- und forstwirtschaftliche Sonderfahrzeuge gem. § 3 Nr. 7 KraftStG

Mit Urteil vom (BStBl 2004 II S. 903) hat der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Transportfahrzeuge für Holzrückemaschinen begünstigte Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 Nr. 7 KraftStG sein können, obwohl Kraftfahrzeuge dieser Art auch geeignet sind, Lohnarbeiten für andere als land- und forstwirtschaftliche Betriebe durchzuführen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden Spezialfahrzeuge zur Beförderung von Holzrückemaschinen als land- und forstwirtschaftliche Sonderfahrzeuge anerkannt, soweit sie aufgrund ihrer Herrichtung ausschließlich zum Transport von Holzrückemaschinen im Sinne des § 3 Nr. 7 KraftStG geeignet und bestimmt sind.

FinMin Schleswig-Holstein v. - VI 353 - S 6108 - 112

Fundstelle(n):
DAAAC-46806