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FG München Urteil v. - 8 K 5168/04 EFG 2007 S. 1322 Nr. 17

Gesetze: EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 BayMeldeG § 16 Abs. 2

Doppelte Haushaltsführung

Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Familienvaters

Steuerliche Bedeutung der Meldung des Familienwohnsitzes

Leitsatz

1. Gründet der Steuerpflichtige durch Heirat und Geburt eines Kindes eine eigene Familie, kommt es für die Bestimmung des Mittelpunkts seiner Lebensinteressen nur darauf an, wo sich diese Familie aufhält.

2. Anders als bei einem Alleinstehenden, bei dem die melderechtliche Angabe zur Hauptwohnung lediglich abbildet, wo der Betroffene sich überwiegend aufhält, kann der Meldung des Familienwohnsitzes auch steuerliche Bedeutung zukommen. Befindet sich nämlich die Familienwohnung am Berufsort, kommt eine doppelte Haushaltsführung für diese Wohnung nicht in Betracht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1322 Nr. 17
UAAAC-46699

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FG München, Urteil v. 30.03.2007 - 8 K 5168/04

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