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StuB Nr. 11 vom Seite 416

Besteuerung eines Joint Ventures zwischen USA und Deutschland in Form einer Personengesellschaftsholding

von Dr. Susanne Kölbl, München
Kernfragen
  • Wie wird die Gründung des JV in Deutschland (Inboundfall) bei der deutschen und amerikanischen Gesellschaft behandelt?

  • Was sind die Konsequenzen einer Gründung des JV in den USA (Outboundfall)?

  • Was ist aus steuerlicher Sicht die optimale Konstellation eines JV?

In einem vorangegangenen Beitrag (StuB 2007 S. 211) wurden die steuerlichen Konsequenzen eines Joint Ventures (JV) in Form einer Kapitalgesellschaftsholding im Inbound- und Outboundfall betrachtet. Im Folgenden werden die gleichen Analysen für ein JV in Form einer Personengesellschaftsholding angestellt. Die JV-Gesellschaft hat die Rechtsform einer Personengesellschaft. Die Analyse erfolgt unter der Annahme, dass es sich bei der Personengesellschaft um eine Managementholding handelt, die neben Verwaltungs- und Finanzierungsfunktionen auch Führungsfunktionen gegenüber den ihr nachgeordneten Gesellschaften übernimmt. Diese Qualifizierung ist insbesondere im Hinblick auf die Einordnung der JV-Gesellschaft als Betriebsstätte von Bedeutung.

I. Ausgangssituation

Die Ausgangssituation der in diesem Beitrag untersuchten JV-Konstellation ist in der folgenden Übersicht 1 dargestellt:

Die D-AG ...

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Besteuerung eines Joint Ventures zwischen USA und Deutschland in Form einer Personengesellschaftsholding

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