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StuB 11/2007 S. 442

Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang

Der im Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsveräußerer erwachsene Kündigungsschutz nach dem KSchG geht nicht mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über, wenn im Betrieb des Erwerbers die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, da dort der Schwellenwert nicht erreicht wird (mehr als zehn bzw. in bestimmten Altfällen mehr als fünf Arbeitnehmer, vgl. § 23 Abs. 1 KSchG). Das Erreichen des Schwellenwerts und der dadurch entstehende Kündigungsschutz ist kein Recht des übergehenden Arbeitsverhältnisses. Auch die entsprechende Bestimmung des Umwandlungsrechts (§ 323 Abs. 1 UmwG) ist nicht analog anzuwenden. Im Falle eines Betriebsübergangs tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB). So gehen etwa Zeiten der Be...

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