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StuB 11/2007 S. 432

Korrektur eines unzutreffenden Buchwerts bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Entnimmt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut, das er bei der Einlage mit einem zu hohen Wert bewertet und auf dieser Grundlage in der Folgezeit unzutreffend abgeschrieben hat, ist nach dem nrkr. NWB WAAAC-05503 (EFG 2007 S. 169, BFH-Az.: XI R 37/06) als Buchwert der tatsächliche Einlagewert abzüglich der auf diesen Wert entfallenden (fiktiven) AfA anzusetzen (Bezug: § 4 Abs. 3 EStG).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, legte ein Wirtschaftsgut in ihr Betriebsvermögen ein. Dieses Wirtschaftsgut bewertete sie unzutreffend mit einem zu hohen Wert. Die AfA für dieses Wirtschaftsgut bemaß sie in der Folgezeit nach diesem zu hohen Wert. In einem Folgejahr entnahm die Klägerin das Wirtschaftsgut. Sie vertrat die Auffassung, der Buchwert des Wirtschaftsguts sei beim Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen mit dem tatsächlich zutreffenden

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