Der Senator für Finanzen Bremen - G 1000 - 13 - 2

Grundsteuer;
Allgemeinverfügung nach § 172 Abs. 3 AO zur Erledigung der Änderungsanträge zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom
Niederschrift zur Bewertungsbesprechung am 22./ vom

Im Nachgang zu der bereits im Fachinformationssystem der Finanzämter veröffentlichen Allgemeinverfügung und Bezug nehmend auf die hierzu am 22. und durchgeführten Bewertungsbesprechungen teilt der Senator für Finanzen mit, dass die Allgemeinverfügung nach § 172 Abs. 3 AO zur Erledigung der Änderungsanträge zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer im Bundessteuerblatt vom (BStBl 2007 I Seite 274) veröffentlicht worden ist. Die Allgemeinverfügung gilt somit am als bekannt gegeben (§ 172 Abs. 3 AO i.V.m. § 367 Abs. 2b AO). Die Klagefrist endet mit Ablauf eines Jahres nach dem Tag der Bekanntgabe.

Der Senator für Finanzen Bremen v. - G 1000 - 13 - 2

Fundstelle(n):
BAAAC-46422