FinMin Saarland - B/5-3 - 113/2007 - S 3014

Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer;
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei Grundstücken im Zustand der Bebauung (§ 149 BewG in der bisherigen Fassung)

Gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom  –  BStBl 2004 I S. 1194 (MdF Saarland B/3-3 – 232/2004 – S 3014b)

§ 149 BewG in der bis anzuwendenden Fassung sieht für Grundstücke im Zustand der Bebauung keine Öffnungsklausel vor. Danach kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nur für einzelne Berechnungsgrößen, z.B. den Wert des unbebauten Grundstücks nach § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG oder den Mindestwert nach § 146 Abs. 7 BewG, erbracht werden.

In Anlehnung an die für Erbbaurechte und Gebäude auf fremdem Grund und Boden geltende Regelung (vgl. Bezugserlass) hat das FinMin keine Bedenken, diese Grundsätze auch bei der Feststellung des Grundbesitzwerts für Grundstücke im Zustand der Bebauung anzuwenden.

R 191 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2003 und H 191 Abs. 2 ErbStH 2003 sind insoweit überholt.

FinMin Saarland v. - B/5-3 - 113/2007 - S 3014

Fundstelle(n):
MAAAC-45805