Keine Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb in Fällen der Betriebsaufspaltung mangels Subjektidentität
Leitsatz
Die Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte nach § 35 EStG begünstigt natürliche Personen, die Einkünfte aus § 15 EStG
erzielen. Die Begünstigung schlägt nicht auf ausgeschüttete Gewerbeerträge von Kapitalgesellschaften durch.
Auch soweit Ausschüttungen einer GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu Einkünften aus § 15 EStG bei dem Besitzunternehmer
führen, fehlt es an der für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG erforderlichen tatsächlichen Belastung mit Gewerbesteuer.
Die bei der GmbH festgesetzte Gewerbesteuer kann mangels Personen- und Unternehmensidentität bei dem Besitzunternehmer nicht
berücksichtigt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 685 Nr. 9 LAAAC-45652
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.11.2006 - 7 K 3473/05 E
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