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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3473/05 E EFG 2007 S. 685 Nr. 9

Gesetze: EStG § 15, EStG § 35 Abs. 1 Nr. 1, GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 9 Nr. 2 a

Keine Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb in Fällen der Betriebsaufspaltung mangels Subjektidentität

Leitsatz

  1. Die Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte nach § 35 EStG begünstigt natürliche Personen, die Einkünfte aus § 15 EStG erzielen. Die Begünstigung schlägt nicht auf ausgeschüttete Gewerbeerträge von Kapitalgesellschaften durch.

  2. Auch soweit Ausschüttungen einer GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu Einkünften aus § 15 EStG bei dem Besitzunternehmer führen, fehlt es an der für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG erforderlichen tatsächlichen Belastung mit Gewerbesteuer.

  3. Die bei der GmbH festgesetzte Gewerbesteuer kann mangels Personen- und Unternehmensidentität bei dem Besitzunternehmer nicht berücksichtigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 685 Nr. 9
LAAAC-45652

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.11.2006 - 7 K 3473/05 E

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