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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2827/04 EFG 2007 S. 1066 Nr. 14

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3 Satz 4EStG § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Anschaffungskosten für weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte

Leitsatz

Anschaffungskosten für weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte berechtigen weder zur Abschreibung, noch führen sie zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten, denn es liegen insoweit Aufwendungen für ein immaterielles nicht abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 139 Nr. 3
EFG 2007 S. 1066 Nr. 14
INF 2007 S. 443 Nr. 12
KÖSDI 2007 S. 15692 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2007 S. 707
LAAAC-45639

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.03.2007 - 4 K 2827/04

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