Zulässiger Werbungskostenabzug für Bewirtungsaufwendungen eines Behördenleiters für eine Betriebsfeier (rundes Jubiläum)
Leitsatz
Ist eine Feier objektiv und subjektiv beruflich veranlasst, so können die dadurch veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten
abgezogen werden.
Besteht der Teilnehmerkreis ausschließlich aus Bediensteten des dem Kläger unterstellten Amtes, spricht das für die berufliche
Veranlassung der Feier. Dem widerstreitet nicht, dass mit Rücksicht auf diese Feier gemäß Absprache mit dem Personalrat auf
eine (Amts)-Weihnachtsfeier verzichtet wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1486 Nr. 23 DAAAC-45578
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.06.2006 - 1 K 11346/02
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.