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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 4744/05 E EFG 2007 S. 735 Nr. 10

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 171 Abs. 5, AO § 397 Abs. 1

Das Anfordern von Unterlagen stellt noch keine konkrete Ermittlungshandlungen der Steuerfahndung dar (Sonderfall)

Leitsatz

  1. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens bewirkt keine Hemmung der Festsetzungsverjährung für in der Eröffnungsverfügung nicht genannte, der Strafverfolgungsverjährung unterfallende Jahre, wenn eindeutig ist, welchen Veranlagungszeiträumen die Steuerstraftat zuzuordnen ist und die anordnende Behörde in der Eröffnungsverfügung diese Jahre ausdrücklich bezeichnet.

  2. Dies gilt auch dann, wenn gleichzeitig mit dem Ziel, spätere Ermittlungshandlungen der Steuerfahndung zu ermöglichen, Unterlagen für einen nicht im Eröffnungsschreiben bezeichneten Zeitraum angefordert werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 735 Nr. 10
AAAAC-45566

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.12.2006 - 15 K 4744/05 E

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