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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 4964/04 E EFG 2007 S. 354 Nr. 5

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 20, EStG § 23

Kein fester Aufteilungsmaßstab bei Werbungskosten-Gemengelage von Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

  1. Eine pauschale Vermögensverwaltungsgebühr, die auch Aktivitäten für private Veräußerungsgeschäfte abdeckt, ist in voller Höhe den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen.

  2. Ein auf die privaten Veräußerungsgeschäfte entfallender Anteil muss eindeutig bestimmbar sein.

  3. Es ist nicht nachvollziehbar, welche Erfahrungen in der Praxis eine Aufteilung zwischen Bestandsverwaltung und Umschichtung des Vermögens im Verhältnis 50 zu 50 nahe legen könnten (gegen Verfügungen der OFD Düsseldorf – S 2210 A – St 212 (D), S 2210- 10 – St 222 (K) und der OFD Münster – S 2128 – 30 – St 22 – 33 vom , DB 2004, 2450 ff.).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 354 Nr. 5
WAAAC-45563

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2006 - 12 K 4964/04 E

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