Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 3205/05 G,F EFG 2007 S. 318 Nr. 5

Gesetze: AO § 171 Abs. 3 a, AO § 171 Abs. 10, AO § 174 Abs. 3, AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, AO § 181 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2 Nr. 1, GewStG § 7, GewStG § 35 b Abs. 1 Satz 1

Nachträgliche Änderung von Zuordnungen sowie Zurechnung und Erkennbarkeit i.S. von § 174 Abs. 3 AO

Leitsatz

  1. Wird durch ein finanzgerichtliches Urteil festgestellt, dass im Rahmen einer doppelten Betriebsaufspaltung (Besitz-GbR, Produktions-KG, Vertriebs-GmbH) ein Grundstück zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen der Besitz-GbR und nicht der beteiligungsidentischen Produktions-KG gehört, der die Gesellschafter es zugeordnet hatten, so können die Mieterlöse nachträglich im Wege der Änderung nach § 174 Abs. 3 AO in der Gewinnfeststellung für die GbR erfasst werden.

  2. Die auf der falschen Zuordnung beruhende bisherige Nichtberücksichtigung der Mieterlöse bei der GbR ist deren Gesellschaftern aufgrund ihrer Personenidentität mit den Beteiligten der KG i.S.d. § 174 Abs. 3 AO erkennbar.

  3. An einem erkennbaren Bezug zu der Besitz-GbR fehlt es hingegen, wenn Zinserlöse aus der Vertriebs-GmbH gewährten Darlehen zunächst im Rahmen der Einkommensteuer als Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt und diese Darlehen sodann von der Finanzbehörde unzutreffender Weise dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei der KG zugeordnet werden.

  4. Der Erlass entsprechender erstmaliger Feststellungsbescheide ist nur zulässig bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist derjenigen Steuer, bei der der Sachverhalt nach der zunächst geäußerten Auffassung hätte berücksichtigt werden sollen. Auf die für die nachzuholende Steuerfestsetzung geltende Frist kommt es nicht an.

  5. Die Änderung nach § 174 Abs. 3 Satz 1 AO kann auch vor Rechtskraft des die zutreffende Zuordnung beinhaltenden Urteils erfolgen.

  6. Im Unterschied hierzu ist eine „nachträgliche” Änderung wegen irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes aufgrund Urteils i.S.d. § 174 Abs. 4 AO erst nach der Rechtskraft der Entscheidung zulässig, da erst zu diesem Zeitpunkt eine rechtsgestaltende Änderung des ursprünglichen Bescheides durch das Gericht erfolgt ist.

  7. Die Verjährungshemmungswirkung für die noch nachzuholenden Gewinnfeststellungen kann nicht wegen der Anknüpfung des Gewerbeertrages an die festgestellten gewerblichen Einkünfte auch auf die Gewerbesteuer erstreckt werden.

  8. Die Besitz-GbR ist als Subjekt der Gewerbesteuer nicht als Dritte i.S.d. § 174 Abs. 5 AO an einem zur Änderung fehlerhafter Gewinnfeststellungsbescheide für die Produktions-KG führenden Verfahren beteiligt.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 318 Nr. 5
VAAAC-45559

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.10.2006 - 11 K 3205/05 G,F

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen