Sonderabschreibungen auf Anschaffungsnebenkosten - Sind bei Erwerb eines sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäudes im Jahre 1998 die nach dem - in den Jahren 1999 und 2000 - gezahlten Anschaffungsnebenkosten (u.a. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtsgebühren, Gerichts- und Kommunalgebühren sowie Mittelverwendungsgebühren) nicht in die Bemessungsgrundlage für die 1998 zu gewährenden Sonderabschreibungen auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten einzubeziehen, da § 7a Abs 1 Satz 1 und 2 EStG durch § 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b FöGbG als spezialgesetzliche Sonderregelung verdrängt wird und auch § 7a Abs. 2 Satz 2 EStG nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b FöGbG nicht zur Anwendung kommt - Wird bei Nichtgewährung der FöGbG-AfA die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7i EStG durch das Kumulationsverbot des § 7a Abs. 5 EStG ausgeschlossen?
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