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FG Niedersachsen 30.11.2006 6 K 172/05, NWB direkt 21/2007 S. 8

Pflichtwidrige Nicht-Einforderung von Stammeinlagen

Verzichtet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern pflichtwidrig auf die Einforderung der zu leistenden Mindesteinlage, kommt es bei der GmbH zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter muss seinen gesetzlichen Pflichten zur Einforderung der Mindesteinlage nachkommen und darf nicht unzulässigerweise darauf verzichten. Seine Missachtung indiziert die Veranlassung des Verzichts durch das Gesellschaftsverhältnis. Eine bei der GmbH eingetretene Unterschiedsbetragsminderung ist geeignet, bei den Gesellschaftern einen sonstigen Bezug i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen. Die Einforderung der über die Mindesteinlage hinausgehenden Resteinlagen setzt einen Beschluss der Gesellschafter – nicht der Geschäftsfüh...

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