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OLG Frankfurt/M. 22.06.2006 20 W 152/04, NWB 21/2007 S. 165

Wohnungseigentumsrecht | Übertragung von Sondernutzungsrechten

Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich gem. § 23 WEG beschließen, dass eine Vermietung von Stellplätzen, an denen Sondernutzungsrechte bestehen, nur an Bewohner der Wohnanlage erfolgen darf. In einer solchen Gebrauchsregelung liegt kein unzulässiger Eingriff in den Kernbereich eines solchen Nutzungsrechts (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - 20 W 152/04).

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