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NWB Nr. 21 vom Seite 1779 Fach 15 Seite 865

Allgemeine Aufbewahrungsfristen

Eine alphabetische Liste verschiedenster Aufzeichnungen und Belege

Prof. Dr. Peter Pulte

Neben den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes schreiben zahlreiche Einzelgesetze und Verordnungen besondere Aufbewahrungsfristen vor. Neben denen zur Rechnungslegung für bestimmte Gewerbetreibende und Subventionsvorschriften betrifft dies in großem Umfang den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Die nachfolgende Übersicht ordnet dem jeweiligen aufzubewahrenden Dokument die vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer und die gesetzliche Bestimmung zu.

A


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Unterlage/Dokument
Frist
Gesetz/Verordnung
Abfallbeseitigung (Register)
3 Jahre
§ 42 Abs. 5 KrW-/AbfG
Abfallentsorgung (Belege, Angaben, Register)
3 Jahre
§ 25 NachwV
Abfallverbringung, atomrechtliche (Begleitscheine)
3 Jahre
§ 18 Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung – AtAV
Arbeitsmedizinische Untersuchungen (Bergbau Klimaeinwirkungen)
10 Jahre
§ 13 Abs. 2 KlimaBergV
Arbeitsmedizinische Untersuchungen (Bergbau)
15 Jahre
§ 3 Abs. 4 GesBergV
Arbeitsmedizinische Nachuntersuchungen (Bergbau)
bis zum 75. Lebensjahr
§ 3 Abs. 4, § 9 Abs. 1 GesBergV
Ärztliche Behandlungsunterlagen (Kassenärzte) – Dokumentation
10 Jahre
§ 57 Abs. 2 BMV-Ä
Ärztliche Abrechnungsunterlagen
3 Jahre
§ 56 BMV-Ä
Är...

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