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BMF 20.03.2007 IV A 5 -S 7243 / 07 / 0002, StuB 9/2007 S. 362

Umsatzsteuer | Steuersatz auf Umsätze aus der Verabreichung von Heilbädern

Mit Urteil vom – V R 54/02 NWB MAAAB-56111 (= Kurzinfo StuB 2005 S. 688) hat der BFH entschieden, dass die Verabreichung eines Heilbads i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen muss. Hiervon könne bei der Nutzung einer Sauna in einem Fitnessstudio regelmäßig keine Rede sein; sie diene regelmäßig lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Letztere müssen zumindest al...

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