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NWB Nr. 20 vom Seite 1707 Fach 19 Seite 3695

Neues Versicherungsvermittlerrecht

Eine systematische Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Praxisprobleme

Prof. Dr. Ralf Jahn und Thoralf Klein

Von rund 410 000 Versicherungsvermittlern in Deutschland sind rund 6 000 bis 8 000 Makler, 3 000 ungebundene Vertreter und 400 000 gebundene Vermittler aktiv. Unbeziffert sind die Zahl der Versicherungsberater, die Mitglieder von Strukturvertrieben sowie die produktakzessorischen Vermittler von Versicherungen. Insgesamt wird die Zahl der in Deutschland tätigen Vermittlern auf 500 000 geschätzt (BT-Drucks. 16/1935 S. 13). Bislang war in Deutschland die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen zwar gewerberechtlich anzeigepflichtig, jedoch nicht erlaubnispflichtig. Mit der Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, das im Wesentlichen am in Kraft tritt, unterwirft das Gesetz die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und den bisher nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtigen Versicherungsberater künftig einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Dazu werden in der Gewerbeordnung Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, das Vermittlerregister und eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie in das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten...

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