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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 1378/06 EFG 2007 S. 1561 Nr. 19

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 EWG-Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil A Abs. c

Medizinischer Eingriff zur Empfängnisverhütung als umsatzsteuerpflichtige Leistung

Leitsatz

  1. Das Einsetzen einer Spirale zur Empfängnisverhütung ist kein medizinischer Eingriff, der zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen wird.

  2. Eingriffe zur Empfängnisverhütung fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1561 Nr. 19
INF 2007 S. 412 Nr. 11
KÖSDI 2007 S. 15780 Nr. 11
HAAAC-44304

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.11.2006 - 6 K 1378/06

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