Vermutung für private Nutzung eines Dienstwagens bei fehlender Überwachung
Leitsatz
Zur Beurteilung, ob ein betrieblich/dienstlich genutzter Pkw durch einen Arbeitnehmer auch privat mitgenutzt wird, sind die
Grundsätze über den Anscheinsbeweis heranzuziehen.
Ist die private Mitbenutzung eines PKWs möglich, so besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass eine private Mitbenutzung
auch tatsächlich erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn zwar formal zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Nutzungsverbot vereinbart
wurde, dieses Nutzungsverbot aber in keiner Weise kontrolliert oder überwacht wird und auch aus sonstigen Gründen nicht auszuschließen
ist, das keinerlei private Nutzung stattgefunden hat.
Fundstelle(n): GAAAC-44271
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 16.12.2006 - 1 V 2181/06
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