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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 411/06

Gesetze: ErbStG § Abs. 2 Satz 1 BewG § 11 Abs. 2

Kein zusätzlicher Abschlag bei der Bewertung von Zwerganteilen

Leitsatz

  1. Der bei einer Bewertung von Anteilen an einer GmbH im Stuttgarter Verfahren für Anteile von weniger als 10% regelmäßig vorgesehene Abschlag von 10% wegen fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung (R 101 Abs. 1 und 8, 103 Abs. 1 ErbStR) ist bei minimalen Anteilen von unter einem Prozent nicht nochmals zu erhöhen.

  2. Eine weitere Ausdifferenzierung des Abschlages bei geringfügiger Beteiligung wäre sachlich nicht zu rechtfertigen und würde der Typengerechtigkeit widersprechen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2007 S. 1756
ZAAAC-44269

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 28.11.2006 - 1 K 411/06

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