Nachweis der Finanzierungskosten bei der Eigenheimzulage
Leitsatz
Die Bezeichnung als Bauherr in der Baugenehmigung ist ein Indiz dafür, dass die als Bauherr benannte Person das Objekt auf
eigene Gefahr bauen lässt und auch die Baukosten trägt.
Ist der Steuerpflichtige zwar Miteigentümer des Grundstücks auf dem das begünstigte Objekt erbaut wurde, sind ihm die Herstellungskosten
nicht zuzurechnen, wenn er nicht nachweist, dass er die Aufwendungen für die Herstellung des Gebäudes durch eigene oder durch
Fremdmittel unmittelbar getragen hat.
Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung sind Darlehensverträge nicht anzuerkennen, wenn mangels Datum nicht ersichtlich ist, ob
die Verträge vor Beginn der Herstellung abgeschlossen worden sind, eine Besicherung fehlt, obwohl das Darlehen 100.000 DM
überschreitet, keine Laufzeitvereinbarung getroffen worden ist und nach fünf Jahren Tilgungsfreiheit die Tilgung den Mieteeinnahmen
und Einkommensverhältnissen angepasst werden soll.
Fundstelle(n): NAAAC-44260
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 27.09.2006 - 11 K 3774/03
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