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OLG Stuttgart 15.02.2007 13 U 145/06, NWB 19/2007 S. 149

Mietrecht | Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung

Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für das Mietverhältnis abschließt, können anteilig auf die Mieter umgelegt werden, wenn im Mietvertrag die Kosten einer derartigen Versicherung als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umlegen zu können (vgl. , NWB EN-Nr. 1431/2006). Dies gilt nach dem (DWW 2007 S. 116) entsprechend für die Kosten einer Terrorversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für das gewerbliche Mietobjekt abschließt, weil die Versicherung gegen Terrorgefahren n...

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