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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 1760/03 EFG 2007 S. 589 Nr. 8

Gesetze: EStG § 33b Abs. 6, SGB XI § 36 Abs. 1

Keine Aufteilung des Pflegepauschbetrags bei Bezug von weitergeleitetem Pflegegeld

Leitsatz

  1. Eine Aufteilung des Pflegepauschbetrages kommt nicht in Betracht, wenn einer der Pflegenden für die Pflege weitergeleitetes Pflegegeld erhält.

  2. Das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige an den Pflegenden weiterleitet, zählt zu den Einnahmen im Sinne von § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG und schließt die gleichzeitige Geltendmachung eines Pflegepauschbetrages aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1164 Nr. 21
EFG 2007 S. 589 Nr. 8
WAAAC-43703

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 09.10.2006 - 11 K 1760/03

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