Praxishandbuch der GmbH
1. Aufl. 2007
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1. Teil: Gesellschaftsrecht der GmbH
1. Abschnitt: Einführung
A. Wesen der Gesellschaften
1 Arbeiten mehrere Personen zusammen, können sie mehr bewirken als der Einzelne; effektiver wird die Zusammenarbeit, wenn sie auf einem organisierten Zusammenschluss beruht und zugleich mit der Arbeitsteilung verbunden wird. Diese Erkenntnis verwirklicht sich auch im Wirtschaftsleben: Ein Unternehmen kann als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft betrieben werden, für die die Rechtsordnung unterschiedliche Rechtsformen anbietet. Die Gesellschaft im weitesten Sinne hat zwei Wesensmerkmale: Der rechtsgeschäftliche Zusammenschluss mehrerer Personen (Ausnahmen bilden die AG und die GmbH, die beide auch als Einmanngesellschaften gegründet werden können) und die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks (unterschiedlichster Art – bei der BGB-Gesellschaft ist es grundsätzlich jeder beliebige Zweck, bei den Handelsgesellschaften ist es der Betrieb eines Handelsgewerbes und bei der GmbH jeder gesetzlich zulässiger Zweck).
B. Die verschiedenen Gesellschaftsformen
I. Personen- und Kapitalgesellschaften
2 Die vorhandenen Gesellschaftsformen lassen sich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften einteilen.
Person...