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KSR Nr. 5 vom Seite 6

Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts

Organträger bei Uneinbringlichkeit des Entgelts nach Beendigung der Organschaft nicht zur Berichtigung verpflichtet

Annette Pogodda und Katharina Wenzel, Berlin

Der BFH hatte über die Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle der Uneinbringlichkeit des Entgelts für eine während des Bestehens einer Organschaft bezogene Leistung zu entscheiden. Verwaltungsvereinfachungszwecke, wie sie den Organschaftsregelungen zugrunde liegen, können es nicht rechtfertigen, den früheren Organträger für Steueransprüche als Steuerschuldner in Anspruch zu nehmen.

Uneinbringlichkeit des Entgelts nach Beendigung der Organschaft

Der Kläger war als Bauingenieur selbständig tätig und mehrheitlich an der K-GmbH (Holding) beteiligt. Die K-GmbH hielt ihrerseits 100 % der Anteile an der I-GmbH, welche Komplementärin einer GmbH & Co. KG (KG) war. Im Verhältnis zur I-GmbH war der Kläger demgemäß Organträger. Mit Vertrag vom übertrug die KG Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, Finanzierung und Errichtung eines Hotel-Komplexes an die I-GmbH. Diese beauftragte ihrerseits die Z-GbR mit Konzeptions- und Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit dem geplanten Hotelneubau. Ihre erbrachten Leistungen stellte die Z-GbR der I-GmbH am unter Ausweis von 664 300 DM Umsatzsteue...

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