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KSR Nr. 5 vom Seite 2

Besteuerung von Finanzinnovationen – DAX-Zertifikate

Zur Abgrenzung der nicht steuerbaren Vermögensebene von den steuerpflichtigen Kapitalerträgen

Dieter Steinhauff, Richter am BFH, München

Während nach dem ursprünglichen System der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nur das Entgelt für die Überlassung von Kapital zur Nutzung besteuert wurde, hat der Gesetzgeber den steuerlichen Zugriff bei Kapitalanlagen, bei denen steuerbarer Ertrag und nicht steuerbarer Vermögensgewinn bzw. -verlust typischerweise kaum abgrenzbar sind, sog. Finanzinnovationen, erweitert. Der BFH hat in der Leitentscheidung v. zu DAX – Zertifikaten die Grundsätze für die Auslegung der einschlägigen Regelungen in § 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Nr. 4 EStG sowie deren verfassungsrechtliche Rechtfertigung vorgenommen. In einer Reihe weiterer Urteile v. zu Finanzinnovationen hat der BFH zwar weitere Facetten, indes keineswegs die Gesamtproblematik bereits abschließend klären können. S. 3

Entstehungsgeschichte

Der Gesetzgeber hatte versucht das im Gefolge der Einführung eines Zinsabschlags zum entstandene Problem, dass bei Kapitalanlagen an sich steuerpflichtige Zinserträge als steuerfreier Wertzuwachs konstruiert wurde, durch eine Neufassung des § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG i. d. F. des StMBG v. (BGBl 1993 I 2310) durch Einführung einer sog. Marktrendite in Satz 2 zu löse...BStBl 2001 II S. 97

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