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infoCenter (Stand: März 2017)

Venture Capital

Anwendungshinweis

Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

I. Definition

Venture Capital bedeutet wörtlich übersetzt „Risikokapital”. Dieses wird Firmen während oder kurz nach der Gründungsphase von Investoren für einen bestimmten Zeitraum als Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Auf bankübliche Sicherheiten wird dabei verzichtet. Die Kapitalgeber übernehmen häufig auch beratende Funktionen innerhalb des finanzierten Unternehmens.

Ziel der Kapitalgeber ist es, nach der Gründungsphase ihre Firmenanteile mit Gewinn zu verkaufen oder an die Börse zu bringen (sog. Exit).

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