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OLG Hamm 15.08.2006 15 W 47/06, NWB 18/2007 S. 139

Handelsrecht | Umfang des Einsichtsrechts ins Handelsregister

Das jedermann zustehende Einsichtsrecht nach § 9 Abs. 1 HGB erstreckt sich nicht nur auf das Handelsregister selbst, sondern auch auf die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke, die nach § 8 Abs. 2 HRV in einem besonderen Aktenbund (sog. Sonderband) zusammengefasst werden. Für die Frage, ob ein Einsichtsrecht besteht, ist nach dem (Rpfleger 2007 S. 80) aber nicht die Art und Weise der formellen Aktenführung entscheidend, sondern allein, ob es sich materiell um ein i. S. des § 9 Abs. 1 HGB eingereichtes Schriftstück handelt. Damit können auch Bankbelege, die vom Geschäftsführer der GmbH auf Anforderung des Registergerichts zum Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals eingereicht wurden, dem Einsichtsrecht unterfallen. Allerdings muss sichergestellt sein, das...

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