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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 186/2002

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 22 Nr. 1 S. 3 VVG § 165

Schuldzinsen für Kredit zur Finanzierung einer privaten Rentenversicherung sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Schuldzinsen für einen Kredit zur Finanzierung einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag sind nicht als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehbar, wenn ein Kündigungsrecht eingeräumt ist.

Bei einem vorzeitigem Kündigungsrecht fehlt es an einem hinreichend engem wirtschaftlichen Zusammenhang der Schuldzinszahlungen mit Renteneinkünften.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAC-43187

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