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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 263/2004 EFG 2007 S. 1501 Nr. 19

Gesetze: EStG§ 10 Abs. 3 :EStG § 3 Nr. 62GG Art. 3 Abs. 1

Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 3 EStG ist nicht verfassungswidrig

Leitsatz

Die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 EStG ist nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist für Veranlagungszeiträume vor 2005 nicht zu einer "Nachbesserung" des die Altersvorsorge betreffenden Sonderausgabenabzugs verpflichtet .

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2007 S. 2454 Nr. 45
DStRE 2007 S. 1226 Nr. 19
EFG 2007 S. 1501 Nr. 19
AAAAC-43181

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 01.02.2007 - VI 263/2004

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