Anerkennung des Abzugs für doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei erstmaliger Einrichtung der eigenen Wohnung
im elterlichen Haus trotz kostenfreien Wohnrechts und mündlichen Mietvertrags
Leitsatz
Ein allein stehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen. Dies setzt voraus, dass der Steuerpflichtige in der
bisherigen Wohnung seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält.
Je länger eine Beschäftigung dauert, desto mehr spricht bei unverheirateten Arbeitnehmern dafür, dass sich der Mittelpunkt
der Lebensinteressen am Beschäftigungsort befindet und die weitere Wohnung lediglich für Besuchs- und Ferienzwecke vorgehalten
wird.
Ein unverheirateter Arbeitnehmer hat einen eigenen Hausstand nur, wenn er ihn aus eigenem oder abgeleitetem Recht nutzt.
Die Nutzung aus eigenem Recht kann auch gegeben sein, wenn er mit seinen Eltern einen mündlichen Mietvertrag schließt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 528 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1596 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1596 JAAAC-43178
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.10.2005 - 3 K 1/04
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.